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Grabmale Grabmalkunst Zürich

Mit einem Grabmal ein Zeichen setzen. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl eines passenden Grabmals.

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Grabsteine Grabstein Zürich

A. Wüst AG Grabmale, Zürich, bietet Ihnen eine grosse Auswahl an unterschiedlichsten Grabmalen.

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Grabmale Grabmalkunst Bildhauerarbeiten Zürich

Wir bieten eine rücksichtsvolle, persönliche Beratung in einer unserer Ausstellungen von Zürich.

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Grabsteine Grabmale Zürich

Schön gearbeitete Grabsteine in unterschiedlichen Ausführungen, modern oder klassisch.

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Grabmale Grabmalkunst Bildhauerarbeiten Zürich

Ein Grabstein oder Grabmal in Kalkstein, Granit oder Quarzit, geschliffen oder poliert.

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Grabmale Grabsteine Zürich

Wir haben eine grosse Auswahl an Natursteinen in unterschiedlichsten Farben und Formen für Ihr ganz persönliches Grabmal.

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Grabmale Bildhauer Grabsteine Zürich

Grabmale mit Inschriften, graviert, als Relief oder in Bronze. A. Wüst AG Grabmale, Zürich.

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Grabmale Grabmalkunst,Bildhauerarbeiten Zürich

Grabmale mit Motiven in Edelstahl, Bronze oder Glas, passend zum ausgewählten Stein.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Wüst AG Grabmale
Seebacherstrasse 131a
CH-8052 Zürich / Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der A. Wüst AG, Seebacherstrasse 131a, 8052 Zürich (nachfolgend «W-AG»), und Kund*innen (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die W-AG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Gibt der Kunde eine Bestellung auf und wird diese von der W-AG bestätigt, kommt ein Vertrag zustande. Im Sinne eines zwingenden Gültigkeitserfordernisses müssen Bestellung und Bestätigung in einer Form erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglichen. Angebote der W-AG sind unabhängig von ihrer Form freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

4. Lieferung und Lieferbedingungen

Die Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz, es sei denn, die Verzögerung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der W-AG zurückzuführen. Die Lieferung erfolgt ab Werk, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

5. Fotorealistische Skizzen

Die W-AG erstellt auf Wunsch fotorealistische Skizzen des Grabsteins, um dem Kunden eine Vorstellung vom fertigen Produkt zu vermitteln. Diese Skizzen basieren auf den gewünschten Massen und Formen, wobei eine Toleranz in der Breite, Höhe sowie Breite von je 2cm möglich ist. Die W-AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung der Steinmaserungen und Farben annähernd ist und von der tatsächlichen
Beschaffenheit des Natursteins abweichen kann. Da Naturstein ein einzigartiges Material ist, können Abweichungen insbesondere in Farbe, Struktur und Maserung nicht ausgeschlossen werden.

Die W-AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die auf der Skizze gezeigte Darstellung auf allen Geräten des Kunden (z.B. Monitoren, Smartphones) farblich und strukturell korrekt wiedergegeben wird, da die Darstellung von Gerät zu Gerät variieren kann.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Grabstein bleibt auch nach Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der W-AG. Der Kunde ist verpflichtet, den Grabstein pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.

7. Gewährleistung und Garantie

7.1 Recht auf Bestätigung

Die W-AG gewährleistet, dass die Grabsteine im Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Natürliche Veränderungen des Materials, wie Farb- oder Maserungsabweichungen, die typisch für Naturstein sind, stellen keinen Mangel dar.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
Mängel, die bei einer übungsgemässen Untersuchung erkennbar sind, müssen vom Kunden innerhalb einer 7-tägigen Verwirkungsfrist nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.

Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels hat der Kunde namentlich das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nicht aber auf Wandelung oder Minderung. Die Wahl steht der W-AG zu.

7.2 Garantie

Zusätzlich zur Gewährleistung gemäss Ziffer 7.1 vorstehend gewährt die W-AG abschliessend folgende freiwillige Garantien:
Standfestigkeit: Die W-AG garantiert, den Grabstein fachgerecht und nach Verordnung zu versetzen. Während den ersten 2 Jahren nach Versetzdatum erklärt sich die W-AG bereit, den Grabstein in Garantie zu richten.
Schriftfarbe: Die W-AG garantiert, dass die Schriftfarbe auf dem Grabstein für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Lieferung hält. Sollte die Farbe innerhalb dieser Zeit verblassen, wird die Schrift kostenlos nachgebessert.
Diese Garantie umfasst nicht: Fälle, die durch unsachgemässe Behandlung, äussere Einflüsse (z.B. Vandalismus, extreme Wetterbedingungen) oder unsachgemässe Pflege entstehen.

7.3 Weitergehende Ansprüche / Haftung

Vorstehend in diesen AGB nicht erwähnte Gewährleistungsansprüche oder solche, die weiter gehen als diejenigen gemäss Ziffer 7.1, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt im gesetzlich zulässigen Rahmen auch für Haftungsansprüche jeglicher Art, wie z.B. aus Mangelfolgeschäden oder Hilfspersonenhaftung (Auflistung nicht abschliessend).

Vorbehalten bleibt die Haftung für direkte, unmittelbare Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der W-AG beruhen.

8. Zahlungsverzug, Mahngebühren und Rücktritt / Abbau des Grabsteins

8.1 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die W-AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr ab dem Verzugsdatum zu berechnen. Der Verzugszins wird zusätzlich zu allen weiteren Ansprüchen der W-AG geltend gemacht.

8.2 Mahngebühren

Für jede Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit kann die W-AG eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20.– erheben. Die W-AG behält sich vor, weitere Mahnkosten geltend zu machen, sofern diese nachweislich entstanden sind.

8.3 Nichterfüllung / Abbau und Rücknahme des Grabsteins

Sollte der W-AG der ausstehende Rechnungsbetrag auch innerhalb der im Rahmen einer oder mehrerer Mahnung(en) angesetzten Nachfrist nicht zugegangen sein, ist sie berechtigt aber nicht verpflichtet, unverzüglich vom Vertrage zurückzutreten und den Grabstein vom Friedhof abzubauen und an sich zu nehmen.

9. Datenschutz

Die W-AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäss den geltenden Datenschutzregeln zu schützen. Die jeweilig gültige Datenschutzerklärung ist unter https://wuest-grabmale.ch/datenschutzerklaerung abrufbar.

10. Anbringen eines Firmenlogos

Die W-AG behält sich das Recht vor, eine kleine Firmensignatur diskret auf dem gelieferten Grabstein anzubringen, sofern die Vorschriften des jeweiligen Friedhofs dies nicht untersagen. Die Signatur wird so gestaltet, dass es die ästhetische Erscheinung des Grabsteins nicht beeinträchtigt. Sollte der Friedhof das Anbringen einer Signatur verbieten, wird die W-AG auf die Anbringung verzichten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Leistungen der W-AG ist der Sitz der W-AG.

11.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen respektive nicht durchsetzbare Bestimmung soll durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.

11.3 Vertragsanpassungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

11.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen, insbesondere des UNKaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz der W-AG.

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